Willkommen auf unserer Webseite
kehrtwende e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur sozialen Integration straffälliger Jugendlicher & Heranwachsender bis 21 Jahre.
kehrtwende e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur sozialen Integration straffälliger Jugendlicher & Heranwachsender bis 21 Jahre.
Zum 16.10.2018 hat sich der 1. Vorsitzende Helmut Mann in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Mit seiner langjährigen Tätigkeit im Verein war er maßgeblich für die Weiterentwicklung von Sozialen Trainingskursen in Mannheim und deren hohen Stellenwert bei Kooperationspartnern mit verantwortlich.
Helmut Mann übergibt den "Staffelstab" an Rechtsanwältin Brigitte Bertsch, die von nun an die Geschicke des Vereins als 1. Vorsitzende lenken und neue Impulse geben wird.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Helmut Mann für seine großartige Arbeit für den Verein kehrtwende und wünschen Brigitte Bertsch einen ebenso gelungenen Einstand!
Die Sozialen Trainingskurse werden für Gruppen mit mindestens 6 und maximal 10 Teilnehmer(innen) angeboten.
Das Anti-Aggressivitäts-Training® wendet sich an männliche jugendliche und heranwachsende Mehrfach (Gewalt) -täter, die in der Regel vom Jugendrichter oder dem Bezirksjugendschöffengericht mit einer Jugendstrafe bedacht wurden, die zur Bewährung oder zur Vorbewährung ausgesetzt wurde. Seltener kommt es vor, dass ein Jugendlicher/Heranwachsender diese Auflage, nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG, als Alternative zur bewährungsweise ausgesetzten Jugendstrafe erhält.
Der zeitliche Umfang dieses Kurses umfasst 15 Gruppenabende a 3 Stunden und 2 Seminartage. Je nach Teilnehmerzahl umfasst das Training zwischen 60 – 80 Stunden. Dem Kurs voraus geht ein Vorgespräch, das die Kursleiter mit jedem Teilnehmer einzeln führen, es dient einem ersten Kennenlernen, der Erfassung der Bedarfe und der Vermittlung von Verbindlichkeit für den weiteren Verlauf.
Das AAT ist ein deliktspezifisches Behandlungsangebot für gewalttätige Wiederholungstäter und eine Spezialform des sozialen Trainings. Das AAT hat ein lerntheoretisches / kognitives Paradigma (Bandura/Kelly), mit dem Ansatz Konfrontation (Corsini) und Provokation (Farrelly) und Erleben (Moreno)
Das AAT ist im Bereich tertiärer Prävention, beim § 10 Jugendgerichtgesetz anzusiedeln. Die Behandlung unter Zwang wird als sekundäre Einstiegsmotivation gesehen.
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 21 Jahren, Gruppengröße 5 – 8 Teilnehmer mit Delikten wie Körperverletzung, Raub, Erpressung, Nötigung, Bedrohung, versuchter Totschlag.
Die Seminartage werden in der Regel zu einer Auseinandersetzung mit östlicher Kampfkunst im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Karatemeister oder dem Besuch eines Seilgartens, bei dem soziales Verhalten in einem für Jugendliche attraktiven Erlebniszusammenhang geübt werden kann, genutzt. Darüber hinaus werden psychodramatische Elemente in das Training eingebaut.
Abschließend wird mit jedem Teilnehmer ein individuelles Abschlussgespräch geführt.
Für viele Jugendliche und Heranwachsende stellt die erfolgreiche Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Trainings®, die ein hohes Maß von Verbindlichkeit verlangt, eine schwierige Aufgabe dar.
Der lange soziale Trainingskurs wendet sich an männliche jugendliche und heranwachsende Mehrfachtäter, die in der Regel vom Jugendrichter oder dem Bezirksjugendschöffengericht mit einer Jugendstrafe bedacht wurden, die zur Bewährung oder zur Vorbewährung ausgesetzt wurde. Seltener kommt es vor, dass ein Jugendlicher diese Auflage, nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG, als Alternative zur bewährungsweise ausgesetzten Jugendstrafe erhält.
Der zeitliche Umfang dieses Kurses umfasst 10 Gruppenabende a 3 Stunden, 1 Seminartag ganztägig und 1 Wochenende. Dem Kurs voraus geht ein Vorgespräch, das die Kursleiter mit jedem Teilnehmer einzeln führen, es dient einem ersten Kennenlernen, der Erfassung der Bedarfe und der Vermittlung von Verbindlichkeit für den weiteren Verlauf.
Der Kurs bietet die Möglichkeit einer umfassenden Aufarbeitung der individuellen Problemlagen.
Der Seminartag wird in der Regel zu einer Auseinandersetzung mit östlicher Kampfkunst im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Karatemeister oder dem Besuch eines Seilgartens, bei dem soziales Verhalten in einem für Jugendliche attraktiven Erlebniszusammenhang geübt werden kann, genutzt.
Während des Wochenendes, das außerhalb von Mannheim gemeinsam verbracht wird, stehen neben der “alltäglichen Kursarbeit”, Übungen zur Biografiearbeit und Selbsterfahrung auch die Bewältigung der Herausforderung eines sozialen Umgangs über den Zeitraum von 2 Tagen im Vordergrund.
Abschließend wird mit jedem Teilnehmer ein individuelles Abschlussgespräch geführt.
Für viele Jugendliche stellt die erfolgreiche Teilnahme an einem langen sozialen Trainingskurs, die ein hohes Maß von Verbindlichkeit verlangt, eine schwierige Aufgabe dar.
Der kurze soziale Trainingskurs ist ein gruppendynamisches Angebot für männliche jugendliche und heranwachsende Straftäter, das den Teilnehmern die Möglichkeit bietet die eigene Straffälligkeit im Zusammenhang mit der persönlichen Lebenssituation zu reflektieren.
Der Kurs wird als gerichtliche Weisung oder Auflage nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG in einer Jugendgerichtsverhandlung verhängt. Mit dieser Maßnahme werden in der Regel Jugendliche bedacht, deren Straftaten ansonsten mit einer längeren Arbeitsauflage oder einem Arrest belegt werden würden.
Die Teilnehmerzahl beträgt 8 – 10. Der Kurs gilt als bestanden, wenn alle Kurstermine ohne Fehlzeiten wahrgenommen wurden.
Ein individuelles Vorgespräch, das die Kursleiter als Einzelgespräch mit jedem Jugendlichen vor Beginn der eigentlichen Kursphase durchführen, dient einem ersten Kennenlernen der Jugendlichen, der Vermittlung von Verbindlichkeiten für den weiteren Verlauf und der Erfassung individueller Bedarfe und Themen.
Es folgen 5 Gruppenabende mit einer Dauer von jeweils 3 Stunden und ein Wochenende von Samstag Morgen bis Sonntag Spätnachmittag.
Abgeschlossen wird der Kurs mit einem individuellen Nachgespräch, in dem mit dem Jugendlichen der Kursverlauf ausgewertet und ein ausführliches Feedback vermittelt wird.
Folgende Themen und Inhalte werden bearbeitet
Die Aufgabe der Teilnehmer als “Spezialisten für schwierige Lebenssituationen” ist es, sich miteinander kritisch und wohlwollend auseinanderzusetzen. Die Kursleiter achten darauf, dass dieser Prozeß strukturiert abläuft und verstärken ihn mit Inputs.
Um die Gruppendynamik der Kurse nicht durch die Beziehungskomponente Mann – Frau zu erweitern und wissend um das Dominanzstreben männlicher Teilnehmer, werden Trainingskurse geschlechtshomogen durchgeführt.
Der in den letzten Jahren zu verzeichnende Zuwachs weiblicher Straftäterinnen hat dazu geführt, dass die kehrtwende jährlich zwei Kurse für weibliche Teilnehmerinnen anbietet.
Die Teilnehmerinnen erhalten vom Jugendgericht eine Weisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG. Eine Differenzierung nach dem Schweregrad der Straffälligkeit wie sie der Zuweisung für den kurzen und den langen Kurs zu Grunde liegt, ist bei den Mädchen auf Grund der geringeren Anzahl der potentiellen Teilnehmerinnen nicht möglich, so dass hier Delinquentinnen mit einem größeren und auch geringerem Ausmaß von Straffälligkeit aufeinandertreffen können. Im Vordergrund steht hier die frauenspezifische Sichtweise.
Die Struktur der Kurse ist vergleichbar mit den kurzen und langen sozialen Trainingskursen. Auch hier gibt es ein individuelles Vor- und Nachgespräch. Es finden 6 Gruppenabende a 3 Stunden und 1 Wochenende statt.
Folgende Themen und Inhalte werden bearbeitet
Die Aufgabe der Teilnehmer als “Spezialisten für schwierige Lebenssituationen” ist es, sich miteinander kritisch und wohlwollend auseinanderzusetzen. Die Kursleiter achten darauf, dass dieser Prozeß strukturiert abläuft und verstärken ihn mit Inputs.
Ausgangssituation: Im Jahr 2002 fiel der JGH eine zunehmende Erhöhung der Diversionsverfahren im Bereich der Delikte Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Jugendliche, die Ihren Roller durch technische Veränderungen an diversen Bauteilen soweit manipulieren, dass diese schneller fahren können. Bei „Ersttätern“ stellt die Verkehrsabteilung der Staatsanwaltschaft diese Verfahren nach einem erzieherischen Gespräch und der Ableistung von Arbeitsauflagen ein. In der Regel wurden diese Jugendliche an Samstagen auf Sportplätzen eingeteilt. Dies erscheint aus pädagogischen Gründen jedoch äußerst unzureichend, da es hier „nur“ um ein Abarbeiten und kein „Einsehen“ in die Straftat geht.
Personengruppe: Hauptsächlich männliche Jugendliche in der Altersgruppe 15-18 Jahre
Gruppengröße: 8-10 Jugendliche pro Kurs
Dauer: 2 Abende a 3 Stunden
Veranstalter: Verein kehrtwende e.V. in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mannheim
1. Gruppenabend
2. Gruppenabend
Je nach Konzentration und Konstellation der Gruppe können die Inhalte variieren. Methoden aus dem Bereich Kooperations- und Teamspielen wie aus anderen Trainingskursen bekannt, können zur Auflockerung eingebaut werden. In der Kürze des Kurses geht es daher um eine vorwiegende Aufklärung über die Folgen dieses Delikts sowie die Motivation. Persönliche Probleme der Teilnehmer können nicht bearbeitet werden, bzw. werden bei Erkennen durch die Teamer an die zuständigen Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren weitergegeben.
Der Verein kehrtwende e.V. ist auf Spenden von Unterstützern angewiesen. Wir freuen uns über eine Zuwendung an:
kehrtwende e.V.
Sparkasse Rhein-Neckar Nord
IBAN: DE71 6705 0505 0030 2651 49
SWIFT-BIC: MANSDE66XXX
Zweck: “Spende für kehrtwende e.V.” und IHR NAME MIT ADRESSE
Der Verein kehrtwende feierte im Jahr 2015 sein 25-jähriges Bestehen. Als gemeinnütziger Verein blicken wir auf 25 Jahre Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zurück, die straffällig wurden und „bei uns“ auf richterliche Weisungen einen sozialen Trainingskurs ableisten mussten.
25 Jahre Trainingskursarbeit bedeutet eine lange Zeit der Auseinandersetzung und Suche nach der richtigen Form, der richtigen Methode, um dem uns anvertrauten Personenkreis inhaltlich und im sozialen Umgang gerecht zu werden. In unserer Arbeit haben wir gelernt, dass es viele Bedingungszusammenhänge gibt, die Menschen zu Tätern werden lassen. Neben den bei Jugendlichen oft sehr komplexen Anforderungen, die sie in ihren jeweiligen Gruppenkontexten erfüllen müssen, agieren sie auf dem Hintergrund ihrer „eigenen Geschichte“, die oft von vielen Verwerfungen und Entwertungen geprägt ist.
![]() |
![]() |
Scham und Würde sind zentrale Themen/Bedingungszusammenhänge in der Sozialisation und im Umgang der Menschen untereinander. Scham ist etwas, womit wir aufwachsen und was ein Leben lang in uns wohnt. Scham und Schuld, eine Polarität, die oft unseren Arbeitsalltag mit jungen Menschen bestimmt. Jugendliche/junge Erwachsene sind häufig Scham besetzt und verstecken ihre Scham in diffusen Handlungsmustern, meist mit gravierenden Folgen für Opfer und Täter.
Mit dem Fachtag zum Thema „Scham und Schuld“ wollten wir uns mit Scham als einem zentralen Element menschlicher Entwicklung auseinandersetzen. Wir versprechen uns eine stärkere Sensibilisierung für die „Gesichter“ der Scham und Impulse für unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Als Referenten und Impulsgeber für die Fachforen konnten wir Herrn Dr. Marks, der sich auf dem Gebiet der Erforschung und Bearbeitung der Scham große Verdienste erworben hat, gewinnen.
Kehrtwende e.V.
c/o Haus des Jugendrechts
Heinrich-Lanz-Straße 38
68165 Mannheim
Allgemeine Angelegenheiten:
Claudia Fallenberg
Telefon: 0621 / 293 9782
Fax: 0621 / 293 47 9782
Finanzen:
Klaus Budek
Telefon: 0621 / 293 2629
Fax: 0621 / 293 47 2629